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VORTEILScard Alpin
Der Alpenverein hat die Kooperation "ÖBB-VorteilsCard" mit 30. Juni 2009 aufgekündigt.
Gründe dafür waren die allgemeine Unzufriedenheit der Mitglieder und die zu geringen Anreize (Bonifikationen) seitens der ÖBB.
Hüttenordnung der Kategorien I und II
Stand: 01.01.08 verabschiedet von
OeAV Hauptversammlung, Bad Hofgastein, 20. Oktober 2007,
DAV Hauptversammlung, Fürth, 09./10.November 2007 und
AVS Hauptversammlung, 17. November 2007
Präambel
Die Alpenvereine (AVS, DAV, OeAV) betreiben unter teilweise sehr
schwierigen Bedingungen ca. 550 Schutzhütten der Kategorien
I und II, die allen Bergsteigerinnen, Bergsteigern und Bergwandernden
Unterkunft und – soweit sie bewirtschaftet sind –
auch Verpflegung bieten.
Die Ausstattung ist zumeist schlicht, der Charakter ursprünglich.
Alpenvereinsmitglieder unterstützen mit ihren Mitgliedsbeiträgen
wesentlich die Erhaltung der Hütten und genießen daher
Vorteile gegenüber Nichtmitgliedern. Ihnen gleichgestellt
sind Mitglieder von Alpinen Vereinen, die ein Gegenrechtsabkommen
mit den oben genannten Alpenvereinen haben. Die nachfolgende Hüttenordnung
richtet sich an alle Hüttengäste und definiert Rechte
und Pflichten. Ihre Einhaltung soll ein gedeihliches Miteinander
und Sicherheit (z.B. Brandschutz) gewährleisten. Darüber
hinaus gelten die gesetzlichen Bestimmungen, die hier nicht gesondert
erwähnt werden.
Die Alpenvereine betreiben auch einzelne Berggasthöfe (Kategorie
III), für die diese Hüttenordnung keine Gültigkeit
hat. Dort gilt lediglich eine Ermäßigung für Alpenvereinsmitglieder
und Gleichgestellte (lt. Tarifordnung) und ein Vorrecht auf Schlafplätze
bei Vorreservierung.