Donnerstag, 14. Februar 2008
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Leistungsumfang Alpenverein Weltweit Service

  • Bergungskosten und Suchkosten bis zu € 22.000,--
    (- inkl. Hubschrauber - )

  • Rückholkosten ohne Summenbegrenzung

    aus dem Ausland bei Unfall und Krankheit (inklusive Überführungskosten von Verstorbenen).

  • Krankenhausaufenthalt bis zu € 7.500,--

    Kostenersatz bei einem stationären Krankenhausaufenthalt im Ausland bis zu € 7.500,-- (während der ersten sechs Wochen einer jeden Auslandsreise), davon bis zu € 1.500,-- für ambulante Heilbehandlungen (Selbstbehalt: € 70,--).

  • Verlegungskosten

    von Verletzten und Überführungskosten von Verstorbenen im Inland nach Unfällen
    (nach Krankheit sind Verlegungskosten sowie Überführungskosten gedeckt, wenn eine Bergung vorausgegangen ist).

  • KFZ-Versicherung

    Versichert sind auch private KFZ- Unfälle, sofern die Fahrt zu oder von einer Vereinstätigkeit
    (Wandern, Bergsteigen, Klettern, Sport- und Wettklettern, Skifahren, Snowboarden, Skilanglaufen, Mountainbiking und Paddeln) unternommen wird. Diese Einschränkung gilt nur für die Deckung im Bereich Bergung. Für den Bereich Rückholung aus dem Ausland und medizinische Heilbehandlung im Ausland, sowie Verlegung und Überführung im Inland gilt diese Einschränkung nicht.
    Diese Versicherung bezieht sich selbstverständlich nur auf die Insassen und ersetzt keine Kfz-Haftpflicht- oder Kaskoversicherung.

  • Europa-Haftpflichtversicherung bis zu € 2.180.186,--

    Für Vereinstätigkeiten und beim privaten Wandern, Bergsteigen, Klettern, Skifahren, Skilanglaufen, Skitourengehen, Snowboarden und Wildwasserpaddeln, beim hobbymäßigen Sportradfahren und Mountainbiken.

  • Europa-Rechtsschutzversicherung bis € 32.703,--

    ( bei vielen Sportarten für Anwalts-und Gerichtskosten)
    Gilt für Vereinstätigkeiten und für die private Ausübung der in der Europa-Haftpflichtversicherung angeführten Sportarten. Versicherungsschutz besteht für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen einen Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer sowie für die Verteidigung bei Gericht oder einer Verwaltungsbehörde gegen den Vorwurf einer fahrlässigen Verletzung der Strafvorschrift.

  • Unfall Lebensrente

    Mit einer einmaligen Prämie haben Sie bestens vorgesorgt.
    Im Fall eines Unfalles erhält die versicherte Person:
    Monat für Monat € 363,-- (bei einer Dauerinvalidität von über 50%), solange die versicherte Person lebt. Bei Ableben garantieren wir dem Partner/den Erben, dass die Lebensrente nach einem Unfall bis zu einer Gesamtlaufzeit von 20 Jahren weiterbezahlt wird.
    einmalige Prämie:
    Einzelversicherung € 7,--
    Famielienversicherung € 26,--

Gültigkeit

1. Der Versicherungsschutz gilt - mit Ausnahme der Europahaftpflicht - weltweit.
Die Europa-Haftpflichtversicherung gilt in Europa, inkl. den Mittelmeerinseln
(ausgenommen sind Island, Grönland und Spitzbergen).
2. Der Versicherungsschutz ist gewährleistet, sofern der laufende Mitgliedsbeitrag vor einem Schadenereignis bezahlt ist.
Eine Ausnahme bildet der Jänner eines jeden Jahres. Tritt ein Schadenereignis in diesem Zeitraum ein und ist der Beitrag für dieses Kalenderjahr noch nicht bezahlt, erfolgt eine Leistung nur dann, wenn der Beitrag noch bezahlt wird und für das Vorjahr der Mitgliedsbeitrag einbezahlt wurde.
Bei Einzahlung des Beitrages nach dem 31. Jänner beginnt der Versicherungsschutz mit dem der Einzahlung folgenden Tag null Uhr.
Neumitglieder, die ab 1.9. eines jeden Jahres beitreten, gelten bis zum darauffolgenden 1.1. auch als versichert, obwohl für diesen Zeitraum kein Mitgliedsbeitrag verrechnet wird.

Ausnahmen
Ausgenommen sind Flugsportarten.

Prämie

Sensationell: Die Prämie für alle Leistungen ist im Mitgliedsbeitrag bereits enthalten (außgenommen Unfall Lebensrente)!
Selbstverständlich gilt der gesamte Versicherungsschutz auch für die Beitrags freien Mitglieder
(z.B. Kinder ohne Einkommen bis 27 Jahren, deren Eltern Mitglieder sind).

Kontakt

Vor Rückholung und Überführung von Verstorbenen
(nicht bei Bergung) unbedingt Kontaktaufnahme mit:

Tyrolean Air Ambulance
Tel: ++43 (0) 512 22422
Fax: ++43 (0) 512 28 88 88
e-mail: taa@taa.at

oder

UNIQA Personenversicherung AG ++43 (0) 1 204 9999 (Bürozeiten)

Ansonsten werden nur max. € 750,-- ersetzt!