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Leistungsumfang Alpenverein Weltweit Service
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Bergungskosten und Suchkosten bis zu € 22.000,--
(- inkl. Hubschrauber - )
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Rückholkosten ohne Summenbegrenzung
aus dem Ausland bei Unfall und Krankheit (inklusive Überführungskosten
von Verstorbenen).
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Krankenhausaufenthalt bis zu € 7.500,--
Kostenersatz bei einem stationären Krankenhausaufenthalt im
Ausland bis zu € 7.500,-- (während der ersten sechs Wochen
einer jeden Auslandsreise), davon bis zu € 1.500,-- für
ambulante Heilbehandlungen (Selbstbehalt: € 70,--).
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Verlegungskosten
von Verletzten und Überführungskosten von Verstorbenen
im Inland nach Unfällen
(nach Krankheit sind Verlegungskosten sowie Überführungskosten
gedeckt, wenn eine Bergung vorausgegangen ist).
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KFZ-Versicherung
Versichert sind auch private KFZ- Unfälle, sofern die Fahrt
zu oder von einer Vereinstätigkeit
(Wandern, Bergsteigen, Klettern, Sport- und Wettklettern, Skifahren,
Snowboarden, Skilanglaufen, Mountainbiking und Paddeln) unternommen
wird. Diese Einschränkung gilt nur für die Deckung im Bereich
Bergung. Für den Bereich Rückholung aus dem Ausland und
medizinische Heilbehandlung im Ausland, sowie Verlegung und Überführung
im Inland gilt diese Einschränkung nicht.
Diese Versicherung bezieht sich selbstverständlich nur auf die
Insassen und ersetzt keine Kfz-Haftpflicht- oder Kaskoversicherung.
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Europa-Haftpflichtversicherung bis zu € 2.180.186,--
Für Vereinstätigkeiten und beim privaten Wandern, Bergsteigen,
Klettern, Skifahren, Skilanglaufen, Skitourengehen, Snowboarden und
Wildwasserpaddeln, beim hobbymäßigen Sportradfahren und
Mountainbiken.
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Europa-Rechtsschutzversicherung bis € 32.703,--
( bei vielen Sportarten für Anwalts-und Gerichtskosten)
Gilt für Vereinstätigkeiten und für die private Ausübung
der in der Europa-Haftpflichtversicherung angeführten Sportarten.
Versicherungsschutz besteht für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
gegen einen Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer sowie
für die Verteidigung bei Gericht oder einer Verwaltungsbehörde
gegen den Vorwurf einer fahrlässigen Verletzung der Strafvorschrift.
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Unfall Lebensrente
Mit einer einmaligen Prämie haben Sie bestens vorgesorgt.
Im Fall eines Unfalles erhält die versicherte Person:
Monat für Monat € 363,-- (bei einer Dauerinvalidität
von über 50%), solange die versicherte Person lebt. Bei Ableben
garantieren wir dem Partner/den Erben, dass die Lebensrente nach einem
Unfall bis zu einer Gesamtlaufzeit von 20 Jahren weiterbezahlt wird.
einmalige Prämie:
Einzelversicherung € 7,--
Famielienversicherung € 26,--
Gültigkeit
1. Der Versicherungsschutz gilt - mit Ausnahme der Europahaftpflicht
- weltweit.
Die Europa-Haftpflichtversicherung gilt in Europa, inkl. den Mittelmeerinseln
(ausgenommen sind Island, Grönland und Spitzbergen).
2. Der Versicherungsschutz ist gewährleistet, sofern der laufende
Mitgliedsbeitrag vor einem Schadenereignis bezahlt ist.
Eine Ausnahme bildet der Jänner eines jeden Jahres. Tritt ein Schadenereignis
in diesem Zeitraum ein und ist der Beitrag für dieses Kalenderjahr
noch nicht bezahlt, erfolgt eine Leistung nur dann, wenn der Beitrag noch
bezahlt wird und für das Vorjahr der Mitgliedsbeitrag einbezahlt
wurde.
Bei Einzahlung des Beitrages nach dem 31. Jänner beginnt der Versicherungsschutz
mit dem der Einzahlung folgenden Tag null Uhr.
Neumitglieder, die ab 1.9. eines jeden Jahres beitreten, gelten bis zum
darauffolgenden 1.1. auch als versichert, obwohl für diesen Zeitraum
kein Mitgliedsbeitrag verrechnet wird.
Ausnahmen
Ausgenommen sind Flugsportarten.
Prämie
Sensationell: Die Prämie für alle Leistungen ist im Mitgliedsbeitrag
bereits enthalten (außgenommen Unfall Lebensrente)!
Selbstverständlich gilt der gesamte Versicherungsschutz auch für
die Beitrags freien Mitglieder
(z.B. Kinder ohne Einkommen bis 27 Jahren, deren Eltern Mitglieder sind).
Kontakt
Vor Rückholung und Überführung von Verstorbenen
(nicht bei Bergung) unbedingt Kontaktaufnahme mit:
Tyrolean Air Ambulance
Tel: ++43 (0) 512 22422
Fax: ++43 (0) 512 28 88 88
e-mail: taa@taa.at
oder
UNIQA Personenversicherung AG ++43 (0) 1 204 9999 (Bürozeiten)
Ansonsten werden nur max. € 750,-- ersetzt!
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