Alpenverein-Gebirgsverein

 
 
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Kurse, Touren & Reisen

Zeitraum von - bis
-
Art
Aktivität / Sportart

492 Veranstaltungen online.
 

Benützungsrichtlinien

1. Die Benützung des Kletterzentrums ist an die Mitgliedschaft in einem alpinen Verein gebunden.

2. Es darf erst nach Vorweisen einer gültigen ÖAV-Mitgliedskarte bzw. einer gültigen Climbing-Card bzw. schriftlicher Registrierung sowie Kenntnisnahme der Benützungsrichtlinien geklettert werden.

3. Sowohl ÖAV-Mitgliedskarte als auch Climbing-Card sind nicht übertragbar und nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig.

4. Bereits im Kletterzentrum registrierte ÖAV-Mitglieder können mit der ÖAV- Mitgliedskarte einchecken; andere Besucher erhalten die „Climbing-Card“, welche Name, Adresse und Kundennummer (in Klartext und Bar-Code) enthält.

5. Zum Umkleiden und zur Verwahrung der Kleidungsstücke etc. sind die Zentralgarderoben im Kellergeschoss zu benützen. Achten Sie auf Garderobe und Ausrüstungsgegenstände. Bei Verlust oder Diebstahl wird keine Haftung übernommen.

6. Die Räumlichkeiten sind mit Betriebsschluss zu verlassen.

7. Für das Klettern an der Kletterwand benötigen Jugendliche unter 18 Jahren eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten. Jugendliche unter 14 Jahren dürfen die Kletterwand nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten benützen.

8. Für das seilfreie Klettern (Bouldern) benötigen Jugendliche unter 14 Jahren eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten. Kinder unter 12 Jahren dürfen den Boulder-Bereich nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten benützen, der für das entsprechende Verhalten der Kinder Sorge zu tragen hat.

9. Klettern ist mit einem nicht kalkulierbaren Restrisiko verbunden und erfordert ein hohes Maß an Umsicht und Eigenverantwortlichkeit. Das Klettern sowie der Aufenthalt im Kletter– und Boulder-Bereich erfolgen auf eigene Gefahr.

10. Das seilfreie Klettern (Bouldern) ist ausschließlich in den dafür vorgesehenen Boulder-Bereichen gestattet. An der Kletterwand darf ausnahmslos nur mit Seilsicherung geklettert werden. Kenntnisse in der Seil- und Sicherungstechnik sind für das selbständige Klettern an der Kletterwand unabdingbare Voraussetzung. Aus Sicherheitsgründen ist das Bouldern und Soloklettern mit Seilsicherung an der Kletterwand nicht gestattet.

11. Das Klettern an der Kletterwand im Vorstieg ist mit erhöhtem Sturzrisiko verbunden. Es sind daher ausnahmslos alle Zwischensicherungen einer Route einzuhängen.

12. Beim Klettern an der Kletterwand dürfen nie 2 Seile gleichzeitig in dieselbe Umlenkung eingelegt werden, da es sonst zu lebensgefährlichen Schmelzverbrennungen der Seile kommen kann.

13. Tritte, Griffe, Zwischensicherungen sowie Umlenkungen dürfen nicht selbständig neu angebracht, verändert oder beseitigt werden. Allenfalls auftretende Mängel an Tritten, Griffen, Zwischensicherungen oder Umlenkungen sind umgehend in der Servicestelle zu melden.

14. Beim Klettern im Boulder-Bereich sind die Matten selbständig so aufzulegen, dass sie stets den möglichen Sturzraum sowie eventuelle Spalten zwischen Weichböden abdecken.

Die Vereinsleitung Alpenverein-Gebirgsverein



Formulare zum Download:

Teilnahmebedigungen als PDF:

Für das Klettern in der Kletterhalle benötigen wir für Jugendliche eine Einverständniserklärung. Diese bitte vor dem Kletterhallenbesuch ausfüllen und mitnehmen.

 

Mitglied werden

Als Mitglied des Alpenvereins sind Sie weltweit versichert, nächtigen billiger auf über 500 Schutzhütten und helfen mit die Alpen zu schützen.